Patientenfürsprecherinnen
- nehmen Anliegen und Beschwerden von Patientinnen, Patienten und Angehörigen entgegen und prüfen diese
- übernehmen eine Mittlerrolle zwischen Patientinnen, Patienten und Klinikmitarbeiterinnen und -mitarbeitern
- klären und entschärfen mögliche Konflikte
- arbeiten ehrenamtlich und sind in keinem Angestelltenverhältnis mit dem Krankenhaus
- unterliegen der Schweigepflicht
- sind entsprechend des Thüringer Krankenhausgesetzes §19b ThüKG in Krankenhäusern tätig